Worum
geht es hier ?
Vielfach besteht der Wunsch, das Fahrzeug nachträglich mit größeren
Rädern auszurüsten. Was liegt also nahe, die im VW-Zubehör oder als
Sonderausstattung bekannten 17"-Alufelgen nachträglich am
Fahrzeug zu montieren - zumal diese oft günstig aus 2.Hand zu bekommen
sind.
Das kann jedoch zu
einem Problem führen für Fahrzeuge, die ab Werk nicht mit
17"-Rädern ausgeliefert wurden, da nach Ansicht von VOLKSWAGEN
diese dafür
technisch nicht vorbereitet sind und somit gewissen Auflagen unterliegen.
VW verbaut bei werkseitiger Ausstattung mit 17"-Rädern unter anderem ein
anderes Lenkgetriebe mit reduziertem Lenkhub. Auch werden schmalbauende
Reifen mit max. Breite von 218mm montiert.
Mit anderen Worten, wenn man die Original 17"-Räder nachrüsten möchte,
sollte man vorher die erforderlichen Voraussetzungen kennen, damit sich
z.B. günstig ersteigerte Felgen nicht als Flop erweisen - denn an einer
ordnungsgemäßen Abnahme durch TÜV / DEKRA kommt man nicht vorbei.
Die folgenden Ausführungen sollen Ihnen das notwendige Hintergrundwissen
vermitteln.
Der rechtliche
Hintergrund für den Fahrzeughalter:
Unabhängig vom
Felgenhersteller oder der Felgen/Radgröße gilt für jedes Modell:
"Bei Änderungen der Rad / Reifenkombination auf Größen, die nicht im
Fahrzeugschein eingetragen sind, erlischt automatisch die
Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß
§19
(3) StVZO vorgeschriebene Abnahme der Änderung durchgeführt und
bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden.
Das Fahrzeug ist unter Vorlage eines Teilegutachtens (sh. unten)
unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen / Prüfer einer
amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und
Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung vorzuführen (Änderungsabnahme).
So die offizielle Lesart. Man benötigt also ein Teilgutachten für die
Felge, aus dem u.a. hervorgehen muss, ob die Typ-Genehmigungs-Nummer
e1*...... des umzurüstenden Fahrzeuges darin enthalten ist.
Warum ? Um in der Frage technischer Fahrzeuggleichheit bei Abnahmen und Gutachten dem Wirrwarr von
Fahrgestell-Nummern und Baujahr aus dem Weg zugehen, verständigt man
sich ausschließlich über die Typ-Genehmigungsnummer, die z.B. lautet e1*2001/116*0106*16.
Das passende Teilegutachten der Felge muss Ihnen der Händler /
Hersteller zur Verfügung stellen, damit Sie Abnahme veranlassen können.
Verlassen Sie sich nie darauf, dass der Verkäufer meint, die Felgen
würden für dieses oder jenes Modell schon "passen" - man brauche sie nur
zu montieren. In diesem Teilegutachten sind unter anderem auch die
Auflagen enthalten, die bei der Abnahme erfüllt wein müssen. In der
Regel sind dieses Forderungen auf Reifengröße, Freigängigkeit,
Radlasten, Anzugsmoment, Auswuchtgewichte, Schneeketten.
Ohne Teilegutachten kann die Prüfung / Abnahme nicht durchgeführt
werden."
Mitunter haben Sachverständige / Prüfer die bestimmte Räder auch ohne
Teilegutachten oder ohne die nachfolgend beschrieben Auflagen
eingetragen. Die Frage der Seriosität ist aber ein anderes Thema ;)
Zulässige Rad/Reifenkombinationen für New
Beetle Typ 9C
Mj. 1999 bis 2005, unter Berücksichtigung der in Tabelle
5 genannten Bedingungen:
Tabelle 1
| Felgengröße |
VW-Teilenummer |
Reifengröße |
Bemerkungen |
| 7 J x
17 ET 38 |
1J0
601 025 /J, S
(580kg)
1J0 601 025/ AB,AS, BE
(alle 550kg)
1C0 601 025 /
B, E, J, K, Q, M
(alle 550kg) |
225/45
R 17 91W |
Alle
Modelle 9C *) |
| 7,5 J
x 17 ET 38 |
1J0 601 025 BF
(550kg)
1J0 601 025 BH
(560kg)
|
225/45
R 17 91W |
Alle
Modelle 9C *),
jedoch nicht für 1,4L/55kW |
*) Für
NewBeetle 1J mit Typ-Genehmigungsnummer:
e1*97/27*0106*00
e1*98/14*0106*01 bis e1*97/27*0106*13
e1*2001/116*0106*14 bis e1*2001/116*0106*16
Für 1,6l 75kW Otto erst ab e1*98/14*0106*04
Für 1,9l 74kW TDI erst ab e1*98/14*0106*05
Hier die Übersicht
mit Skizzen aller 17 Zoll VW-Felgen, die per Teilegutachten unter
Berücksichtigung der in Pkt 5 genannten Bedingungen für den
NewBeetle zugelassen sind.
Zulässige Rad/Reifenkombinationen für NB Cabrio Typ
1Y
Mj. 2003 bis 2005, unter Berücksichtigung der in Tabelle
5 genannten Bedingungen:
Tabelle 2
| Felgengröße |
VW-Teilenummer |
Reifengröße |
Bemerkungen |
| 7 J x
17 ET 38 |
1J0
601 025 /J, S
(580kg)
1J0 601 025/ AB,AS, BE
(alle 550kg)
1C0 601 025 /
B, E, J, K, Q, M
(alle 550kg) |
225/45
R 17 91
V / W |
Alle
Modelle 1Y *) |
| 7,5 J
x 17 ET 38 |
1J0 601 025 BF
(550kg)
1J0 601 025 BH
(560kg)
|
225/45
R 17 91
V / W |
Alle
Modelle *),
jedoch nicht für 1,4L/55kW |
*) Für
NewBeetle Cabrio 1Y mit Typ-Genehmigungsnummer:
e1*2001/116*0205*00 bis
e1*2001/116/0205*05
Hier die Übersicht
mit Skizzen aller 17 Zoll VW-Felgen, die per Teilegutachten unter
Berücksichtigung der in Pkt 5 genannten Bedingungen für das
Beetle-Cabrio zugelassen sind.
Zulässige Rad/Reifenkombinationen für Golf / Golf Variant
Typ 1J
einschl. 4Motion. (Modell A4)
Mj. 1999 bis 2005, unter Berücksichtigung der in Tabelle
5 genannten Bedingungen:
Tabelle 3
| Felgengröße |
VW-Teilenummer |
Reifengröße |
Bemerkungen |
| 7 J x
17 ET 38 |
1J0
601 025 /J, S
(580kg)
1J0 601 025/ AB,AS, BE
(alle 550kg)
1C0 601 025 /
B, E, J, K, Q, M
(alle 550kg) |
225/45
R 17 91
W |
Alle
Modelle 1J *) |
| 7,5 J
x 17 ET 38 |
1J0 601 025 BF
(550kg)
1J0 601 025 BH
(560kg)
|
225/45
R 17 91
W |
Alle
Modelle 1J *),
jedoch nicht für
- 1,4L/55kW Otto
- 1,9L/50kW Diesel |
*) Für
Golf / Golf Variant Typ 1J mit Typ-Genehmigungsnummer:
e1*96/79*0071*08 bis e1*96/79*0071*09
e1*98/14*0071*10 bis e1*98/14*0071*30
e1*2001/116*0071*31 bis e1*2001/116*0071*35
17"-Räder
mit Reifen 225/45 R 17 sind nur möglich:
Tabelle 5
1.
Für Fahrzeuge ab Modelljahr 2001
2. Wenn bei dem Fahrzeug ein 17"-Sportfahrwerk eingebaut ist
3. Wenn ein Lenkgetriebe mit reduziertem Lenkhub verbaut ist
==> ( QZ3 = Ottomotore 1,8L ; 2,0L ; 2,3L )
==> (
QZ4 = bis einschl.1,6L Otto), ( QZ5 = VR6 und VR6 4Motion)
4. Wenn Reifen mit max. Reifenbreite 218mm verwendet werden. (sh.
Tabelle 6)
5. Wenn keine Schneeketten verwendet werden.
oder
wenn die Rad/Reifenkombination bereits im Kfz-Schein werkseitig
eingetragen ist. |
Maximale Breite für 225 / 17"-Reifen:
Tabelle 6
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren max.
Breite -a- im Betrieb
218mm nicht übersteigt.
Dieses Maß ist individuell von Fabrikat zu
Fabrikat verschieden und kann beim Hersteller nachgefragt werden. |
 |
Reifenbreite im Kfz-Schein:
Für werkseitig mit 17" ausgerüstete
Fahrzeuge ist der Hinweis auf die maximale Breite bereits im Schein
eingetragen:

Danke Henning :)
Das Teilegutachten für VW-Originalräder:
Das passende Teilegutachten der Felge muss Ihnen der Händler /
Hersteller zur Verfügung stellen, damit Sie Abnahme veranlassen können.
Im Fall der Felgen von VW können Sie dieses beim VW-Betrieb erhalten.
Dabei ist jedoch eine Besonderheit zu beachten: Für alle verfügbaren
VW-Felgen ist ein gemeinsames, allgemein gehaltenes
Teilegutachten erstellt worden, welches durch detaillierte Datenblätter
der Rad/ Reifenkombinationen ergänzt werden muss.
Daher gehören zum vollständigen
Teilegutachten weitere Anlagen /
Anhänge mit detaillierten Angaben und Zuordnungen, den Sie bei Ihrem VW-Betrieb
erhalten können.
Und so sieht es aus:

Ausblick
Ob sich das Nachrüsten mit den 17"-Räder von Volkswagen lohnt,
muss jeder für sich selbst entscheiden. Räder der Serie
"Daytona" oder andere sind oft
günstig zu bekommen - allerdings können recht hohe Kosten z.B.
für das Lenkgetriebe anfallen. Da das letzte Wort immer der
Sachverständige / Prüfer einer
amtlich anerkannten Überwachungsorganisation hat, empfehle ich, VOR DEM
KAUF mit dem Prüfer des TÜVs oder der DEKRA ein Beratungsgespräch zu
führen. Das gilt vor allem dann, wenn zusätzliche Maßnahmen
kombiniert werden sollen oder geplant werden, z.B. Spurverbreiterung
oder Sportfedersätze.
Wer allem aus dem Wege gehen will und im
Felgendesign die große Auswahl wünscht oder gar nach 18er Felgen
schaut, sollte sich auf dem Markt nach Fremdanbietern - also Aluräder
anderer Hersteller - umsehen. Aber auch dort gilt es, nur Räder mit
passendem Teilegutachten zu erwerben und dieses VOR DEM KAUF genau zu
studieren.
Viel Erfolg....
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